Nach dieser Regelung muss in Deutschland jeder Stoff bzw. jedes Gemisch einer WGK-Kategorie (z.B. WGK 2 – Wassergefährdend) zugeordnet werden.
Nach dieser Regelung muss in Deutschland jeder Stoff bzw. jedes Gemisch einer WGK-Kategorie (z.B. WGK 2 – Wassergefährdend) zugeordnet werden.